Die Ruhefrist ist die Laufzeit eines Grabes und sie ist von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich. Sie beträgt mindestens acht Jahre und kann bis zu 99 Jahre dauern. Durch Bodengutachten wird die Zeit festgelegt, in der im Normalfall vom Körper eines Verstorbenen auf dem jeweiligen Friedhof nur noch Gebeine vorhanden sind. Rechtlich ist in dieser Zeit das Öffnen der Grabstelle eine Störung der Totenruhe. Nach der Ruhefrist handelt es sich nur noch um Gebeine und in den meisten Friedhöfen kann diese Grabstelle dann wieder neu belegt werden. Für Urnen wird diese Frist in der Regel übernommen, um eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen. In vielen Friedhöfen muss die Nutzung des Grabes für die gesamte Ruhefrist im Voraus bezahlt werden.
Sie sollten auf jeden Fall mit etwa einer Woche rechnen. Je nach Auslastung des Standesamtes kann es etwas schneller gehen oder aber etwas länger dauern.
Grundsätzlich dürfen Sie dem Verstorbenen kleine Erinnerungsstücke auf seine letzte Reise mitgeben. Hierzu gehören z. B. Fotos, Briefe, Blumen, Schmuck oder auch ein Kleidungsstück. Für die Trauerbewältigung ist dies ein hilfreiches Ritual.
Auf große Gegenstände aus Plastik, Glas oder Metall ist möglichst zu verzichten. Falls dies dennoch gewünscht ist, können diese eventuell nach vorheriger Rücksprache beim Friedhofsträger dennoch beigelegt werden.
Bei der Erdbestattung ist ein Sarg notwendig, um den Verwesungsprozess des Verstorbenen zu gewährleisten, da dieser nur bei vorhandenem Sauerstoff vollständig abläuft.
Bei einer Feuerbestattung liefert der Sarg teilweise die notwendige Energie zur Einäscherung. Dieser entzündet sich selbst durch die heiße Luft im Kremationsofen. Je höher die Energiedichte des Holzes ist, desto besser ist der Kremationsvorgang.