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Erdbestattung

Erdbestattung

Unter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung eines Leichnams in einem Erdgrab. Sie war bis etwa Mitte des 19. Jahrhunderts Hauptbestattungsart in Deutschland. Deutsche Bestattungsgesetze schreiben dabei u.a. die Verwendung eines Sarges vor.

Der eigentlichen Beisetzung geht in der Regel eine Trauerfeier mit kirchlichem Beistand oder einem weltlichen Redner voraus. Dabei nimmt man von dem Verstorbenen im geschlossenen Sarg Abschied, der dann in einem Trauerzug zur Grabstätte begleitet wird.

Wenn nicht bereits ein Familiengrab besteht, in dem der Verstorbene beigesetzt werden kann, ist ein Grabkauf erforderlich. Genau genommen handelt es sich dabei um ein Grabnutzungsrecht, denn der Inhaber erwirbt kein Eigentum an der Grabstelle. Das Grab muss für die Dauer der Mindestruhezeit (diese kann bis zu 30 Jahre betragen) erworben werden. Diese ist in Miltenberg und Umgebung unterschiedlich, je nach den Bodenverhältnissen des Friedhofes. Eine spätere Verlängerung ist möglich.

09371 99 85 6
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