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Häufig gestellte Fragen

Wen muss ich im Falle des Todes eines Angehörigen als Erstes benachrichtigen?

In der Regel muss man den Arzt benachrichtigen, da dieser den Tod feststellen muss.

Für welchen Friedhof im Landkreis Miltenberg ist Pietät Kempf zuständig?

Ja, tatsächlich werden wir häufig gefragt, ob wir eine Bestattung auf einem bestimmten Friedhof durchführen können.
Ein Bestatter für nur einen bestimmten Friedhof?
Es mag die Annahme bestehen, das ein Bestattungsunternehmen einem bestimmten Friedhof zugeordnet ist. Dies ist jedoch nicht der Fall. Und das ist so schlicht auch nicht praktikabel. Das würde sowohl die Angehörigen als auch den Bestatter und die Friedhöfe eher einschränken.
Für Sie überall vor Ort – dort wo Sie uns brauchen
Wir, Pietät Kempf, sind überall dort, wo Sie uns brauchen und unsere Dienste wünschen. Allem voran arbeiten wir natürlich auf allen Friedhöfen im Umkreis von Miltenberg (z.B. Großheubach, Kleinheubach, Collenberg, Laudenbach,...)
Aber auch in der nähren und auch weiteren Umgebung von Miltenberg organisieren wir für Sie die Bestattung Ihres Verstorbenen.

Was muss man nach der Beisetzung noch erledigen?

  • 1. Rentenantrag, bzw. Witwenrente, (bzw. Halbwaisenrente) (Sterbeurkunde und Rentennummer werden hierzu benötigt)
  • 2. Versicherungen kündigen
  • 3. Strom, Wasser, usw. abmelden
  • 4. Zeitung und Rundfunk abmelden
  • 5. Krankenversicherungsschutz sofort neu regeln (sehr wichtig) (sofern der Partner mitversichert war)
  • 6. Abmeldung der Krankenkasse (Sterbeurkunde und Versicherungskarte werden benötigt)
  • 7. Danksagungsanzeige schalten (Zeitung oder Gemeindeblatt) (Wir haben Mustervorlagen für sie vorbereitet)
  • 8. Danksagungskarten versenden (Karten und Mustervorlagen vorhanden)

Was ist die Ruhefrist und wie lang ist diese?

Die Ruhefrist ist die Laufzeit eines Grabes und sie ist von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich. Sie beträgt mindestens acht Jahre und kann bis zu 99 Jahre dauern. Durch Bodengutachten wird die Zeit festgelegt, in der im Normalfall vom Körper eines Verstorbenen auf dem jeweiligen Friedhof nur noch Gebeine vorhanden sind. Rechtlich ist in dieser Zeit das Öffnen der Grabstelle eine Störung der Totenruhe. Nach der Ruhefrist handelt es sich nur noch um Gebeine und in den meisten Friedhöfen kann diese Grabstelle dann wieder neu belegt werden. Für Urnen wird diese Frist in der Regel übernommen, um eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen. In vielen Friedhöfen muss die Nutzung des Grabes für die gesamte Ruhefrist im Voraus bezahlt werden.

Wie lange dauert das Ausstellen der Sterbeurkunden?

Sie sollten auf jeden Fall mit etwa einer Woche rechnen. Je nach Auslastung des Standesamtes kann es etwas schneller gehen oder aber etwas länger dauern.

Welche Urnen-, Sarg- und Grabbeigaben sind möglich?

Grundsätzlich dürfen Sie dem Verstorbenen kleine Erinnerungsstücke auf seine letzte Reise mitgeben. Hierzu gehören z. B. Fotos, Briefe, Blumen, Schmuck oder auch ein Kleidungsstück. Für die Trauerbewältigung ist dies ein hilfreiches Ritual.

Auf große Gegenstände aus Plastik, Glas oder Metall ist möglichst zu verzichten. Falls dies dennoch gewünscht ist, können diese eventuell nach vorheriger Rücksprache beim Friedhofsträger dennoch beigelegt werden.

Warum wird ein Sarg für die Bestattung benötigt?

Bei der Erdbestattung ist ein Sarg notwendig, um den Verwesungsprozess des Verstorbenen zu gewährleisten, da dieser nur bei vorhandenem Sauerstoff vollständig abläuft.

Bei einer Feuerbestattung liefert der Sarg teilweise die notwendige Energie zur Einäscherung. Dieser entzündet sich selbst durch die heiße Luft im Kremationsofen. Je höher die Energiedichte des Holzes ist, desto besser ist der Kremationsvorgang.

09371 99 85 6
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