Häufig gestellte Fragen
Wen muss ich im Falle des Todes eines Angehörigen als Erstes benachrichtigen?
In der Regel muss man den Arzt benachrichtigen, da dieser den Tod feststellen muss.
Was muss man nach der Beisetzung noch erledigen?
- 1. Rentenantrag, bzw. Witwenrente, (bzw. Halbwaisenrente) (Sterbeurkunde und Rentennummer werden hierzu benötigt)
- 2. Versicherungen kündigen
- 3. Strom, Wasser, usw. abmelden
- 4. Zeitung und Rundfunk abmelden
- 5. Krankenversicherungsschutz sofort neu regeln (sehr wichtig) (sofern der Partner mitversichert war)
- 6. Abmeldung der Krankenkasse (Sterbeurkunde und Versicherungskarte werden benötigt)
- 7. Danksagungsanzeige schalten (Zeitung oder Gemeindeblatt) (Wir haben Mustervorlagen für sie vorbereitet)
- 8. Danksagungskarten versenden (Karten und Mustervorlagen vorhanden)
Was ist die Ruhefrist und wie lang ist diese?
Die Ruhefrist ist die Laufzeit eines Grabes und sie ist von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich. Sie beträgt mindestens acht Jahre und kann bis zu 99 Jahre dauern. Durch Bodengutachten wird die Zeit festgelegt, in der im Normalfall vom Körper eines Verstorbenen auf dem jeweiligen Friedhof nur noch Gebeine vorhanden sind. Rechtlich ist in dieser Zeit das Öffnen der Grabstelle eine Störung der Totenruhe. Nach der Ruhefrist handelt es sich nur noch um Gebeine und in den meisten Friedhöfen kann diese Grabstelle dann wieder neu belegt werden. Für Urnen wird diese Frist in der Regel übernommen, um eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen. In vielen Friedhöfen muss die Nutzung des Grabes für die gesamte Ruhefrist im Voraus bezahlt werden.