Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg in der Erde beigesetzt, um dort seine letzte Ruhestätte zu finden. Diese Bestattungsform hat eine lange Geschichte und wird weltweit praktiziert. Sie symbolisiert nicht nur den Abschied von einem geliebten Menschen, sondern auch die Rückkehr des Körpers zur Erde, aus der er einst entstanden ist.
Eine Erdbestattung ist in den meisten Ländern nur auf einem dafür vorgesehenen Friedhof möglich. Dies dient nicht nur der Wahrung der Tradition und des Respekts vor dem Verstorbenen, sondern auch der gesetzlichen Regulierung und Kontrolle. Die Erdbestattung findet üblicherweise innerhalb weniger Tage nach dem Tod statt.
Sie war bis etwa Mitte des 19. Jahrhunderts Hauptbestattungsart in Deutschland. Deutsche Bestattungsgesetze schreiben dabei u.a. die Verwendung eines Sarges vor. Der eigentlichen Beisetzung geht in der Regel eine Trauerfeier mit kirchlichem Beistand oder einem weltlichen Redner voraus. Dabei nimmt man von dem Verstorbenen am geschlossenen Sarg Abschied, der dann in einem Trauerzug zur Grabstätte begleitet wird.
In Bayern werden diese durch das Bestattungswesen, das Bestattungsgesetz und die Bestattungsverordnung geregelt. Gemäß diesen Gesetzen müssen Erdbestattungen in einem dafür vorgesehenen Friedhof erfolgen. Die Vorschriften legen fest, dass die Bestattung in einem geeigneten Sarg erfolgen muss. Vor der Bestattung ist eine ärztliche Leichenschau vorgeschrieben, um den Tod festzustellen und gesundheitsgefährdende Krankheiten auszuschließen. Die Friedhofsordnung regelt die Gestaltung und Nutzung von Gräbern, einschließlich Ruhefristen und Grabmalvorschriften. Darüber hinaus werden umweltrechtliche Aspekte berücksichtigt, um die natürlichen Ressourcen zu schonen.
Wenn nicht bereits ein Familien-, Einzelgrab besteht, in dem der Verstorbene beigesetzt werden kann, ist ein Grabkauf erforderlich. Genau genommen handelt es sich dabei um ein Grabnutzungsrecht, denn der Inhaber erwirbt kein Eigentum an der Grabstelle. Das Grab muss für die Dauer der Mindestruhezeit (diese kann bis zu 30 Jahre betragen) erworben werden. Diese ist in Miltenberg und Umgebung unterschiedlich, je nach den Bodenverhältnissen des Friedhofes. Eine spätere Verlängerung ist möglich.
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